Klimaneutralität und die Bedeutung in der Gesetzgebung

Was will die Bundesregierung?

Die Klimaziele der EU beziehen sich auf die sogenannten Netto-Null-Emissionen. Es ist also der Zustand gemeint, in dem ein Gleichgewicht zwischen der Emission von Treibhausgasen (CO2, Methan, u.a.) und deren Aufnahme aus der Atmophäre in Senken herrscht. Das bedeutet, dass nur so viele Treibhausgase emittiert werden dürfen, wie auch auf natürlichem Weg durch Senken wieder aufgenommen werden kann.

Oftmals wird aber aufgrund der aktuell noch nicht vollständigen Datenlage derzeit Klimaneutralität mit Treibhausgasneutralität gleichgesetzt, gemeint ist hierbei aber die Treibhausgasneutralität. Eine einheitliche Festlegung ist derzeit im Normungsvorhaben ISO 14068 unter dem Stichwort Carbon Neutrality in Arbeit.

Klimaneutral können Dienstleistungen, Produkte, Unternehmen, Projekte und Veranstaltungen gestellt werden.

Welche Treibhausgase sind relevant?

Gase, die vom Kyotoprotokoll identifiziert wurden und einen Beitrag zum Treibhauseffekt zu leisten:
CO2, N2O, CH4, SF6, PFCs, HFCs und NF3