Politik und gesetzliche Regelungen

Treibhausgasneutralität bis 2045

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 Netto-Null-Emissionen erreichen.
Zu diesem Zeitpunkt muss also ein Gleichgewicht zwischen den Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen.
Für dieses Ziel wurden verschiedene gesetzliche Reglementierungen gesetzt.

  • Das Klimaschutzgesetz

    Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im sogenannten Klimaschutzgesetz vorgezeichnet.
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.April und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz verschärft. 
     

    Höhere Ziele bis 2030

    Mit dem geänderten Klimaschutzgesetz werden die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben. Das Minderungsziel für 2030 steigt auf mindestens 65 % Verringerung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990. Die höheren Ambitionen wirken sich auf die CO2-Minderungsziele in den einzelnen Sektoren, Energiewirtschaft, Industrie, Verkehrssektor, Gebäude und Landwirtschaft aus. 

    Ziele bis 2045

    Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent.
    Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland die Treibhausgasneutralität erreichen.
    Zu diesem Zeitpunkt muss also ein Gleichgewicht zwischen den Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen.

    Meilensteine zur Klimaneutralität

    Die Bundesregierung schafft durch das neue Klimaschutzgesetz aber auch mehr Planungssicherheit. Der Weg zur Klimaneutralität wurde detaillierter festgelegt.  

    • 2021: Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 
    • 2024: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2041 
    • Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2041 bis 2045 
    • 2034: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die letzte Phase bis zur Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045 
  • Das Brennstoffemissionshandelgesetz

    Seit 2021 wurde eine CO2-Bepreisung eingeführt. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen seit 2021 einen CO2-Preis.
    Sie wurden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, welcher von den Brennstoffen verursacht wird, Emissionsrechte zu erwerben.
    Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.  

    Das sogenannte Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) legt dar, wie das nationale Emissionshandelssystem ausgestaltet wird.
    Der CO2-Preis steigt vom 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 auf 55 bis 65 Euro im Jahr 2026. Die zusätzlichen Einnahmen sollen in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert werden.
    Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland zu sichern, sollen finanzielle Anreize geschaffen werden.
    Im Gegenzug müssen die Unternehmen Klimaschutzmaßnahmen erbringen. 
     

    Begrenzte Anzahl der Zertifikate

    Nach der Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte per Auktion ersteigert werden.
    Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt.  

  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

    Deutschland setzt beim Klimaschutz auf den Ausstieg aus der Kohle und somit auf erneuerbare Energien.
    Bereits 2020 deckten erneuerbare Energien wie, Wind, Sonne etc. Rund 45 % des Stromverbrauchs in Deutschland.
    Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 1.Januar 2021 (EEG 2021) soll bis 2030 der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 65 % steigen.
    Die weitere Kostenbelastung soll begrenzt werden.
    In der Novelle wird erstmals das gesetzliche Ziel formuliert, noch vor dem Jahr 2050 die Treibhausgasneutralität für in Deutschland erzeugten Strom zu erreichen.
     

    Windenergie-auf-See-Gesetz

    Um die Energiewende weiter voranzutreiben, soll das Ausbauziel der Offshore-Windenergie mit dem "Windenergie-auf-See-Gesetz" bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt erhöht werden.

    Gebäudeenergiegesetz

    Mit dem Gebäudeenergiegesetz erhalten die Länder mehr Planungsspielraum bei der Ausweisung von Flächen für den Windausbau an Land.
    Außerdem wurde der Ausbaudeckel für Solaranlagen aufgehoben.